Privatpersonen sind insbesondere bei Vertragsschlüssen mit Unternehmen über sogenannte "fernabsatzrechtliche Kommunikationsmittel", wie z.B. das Internet oder das Telefon, besonders schutzwürdig. Ihnen wird z.B. in der Regel ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Im Falle eines sogenannten Verbrauchsgüterkaufs, wenn also ein Verbraucher Ware von einem Unternehmer kauft, gelten ebenfalls verbraucherfreundliche Vorschriften, wie z.B. eine Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang.
Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Verbraucherrechts:
- Prüfung/Durchsetzung von Gewährleistungsrechten, insbes. aus Kaufverträgen
- Vertretung gegenüber Telekommunikationsunternehmen
- Prüfung/Durchsetzung von Ansprüchen nach erfolgter Widerrufserklärung
- Abwehr unberechtigter Forderungen, z.B. aus Abofallen im Internet
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Das Amtsgericht München hatte über eine Schadenersatzklage eines Käufers einer Immobilie zu entscheiden. Dem Rechtsstreit lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Kläger vom Beklagten eine Immobilie mit Gartenanteil "wie besichtigt" erwarb. Der Verkäufer war Hundebesitzer und ließ seinen Hund gelegentlich das "Geschäft" in dem Garten verrichten.
Gelegentlich reut einen der Kauf eines teuren Staubsaugers oder eines Möbelstückes während eines Messebesuches. Dann stellt sich die Frage, ob man sich von diesem Vertrag lösen kann.
Ist eine gekaufte Sache bei der Übergabe mangelhaft, so stehen dem Käufer in der Regel die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zuvorderst ist dabei der sogenannte Nacherfüllungsanspruch vom Käufer geltend zu machen. Danach kann er nach seiner Wahl vom Verkäufer entweder die Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfeien Sache verlangen. Hierzu ist grundsätzlich auch die Setzung einer Frist erforderlich.
Es kommt immer wieder vor, dass die bei einem Online-Shop bestellte Ware nicht geliefert wird, obwohl der Käufer dafür bereits gezahlt hat. Was aber kann der Käufer in solchen Fällen tun, um entweder die Ware geliefert zu bekommen oder sein Geld zurück zu erhalten?
Häufig stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer hat, wenn die Ware einen Defekt aufweist oder nicht dem entspricht, was eigentlich vereinbart ist. Dann kommen die Begriffe Gewährleistung und Garantie ins Spiel.
Immer wieder stellt sich die Frage, in welchen Fällen einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht.
In § 312g BGB wird dem Verbraucher bei sogenannten "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen" und bei sogenannten "Fernabsatzverträgen" ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass E-Zigaretten sowie E-Shishas u.ä. im Versandhandel nur noch Erwachsenen angeboten und an diese abgegeben werden dürfen. Hintergrund dieser Regelung ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sucht- und Gesundheitsgefährdungen.
Da kann einem der Appetit vergehen!
Der Hype um die Küchenmaschine Thermomix macht auch vor dubiosen Machenschaften nicht halt.
Mehrere Mandanten wandten sich jedenfalls an die Kanzlei, weil sie im Internet auf eine Fake-Seite zum Erwerb eines Thermomixes (fast) hereingefallen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.03.2016 entschieden, dass der umstrittene Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist (BVerwG, Urteil v. 18.03.2016, Az. 6 C 6.15).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob dem Verbraucher der Widerruf eines Online-Vertrages zu versagen ist, wenn dieser Widerruf (jedenfalls aus Sicht des Verkäufers) rechtsmissbräuchlich erfolgt. Dem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass der spätere Kläger über das Internet zwei Matratzen erwarb, die ihm geliefert und von ihm auch bezahlt wurden. Der Verkäufer gab bei dem Verkauf eine "Tiefpreisgarantie" ab.
Bahnt sich im Internet zwischen einem Verbraucher und einem Onlineshopbetreiber auf dessen Onlineplattform z.B. ein Kaufvertrag an, so muss der Onlineshopbetreiber die Schaltfläche, den Button, die den Vertragsschluss "besiegeln" soll, so gestalten, dass dem Verbraucher klar wird, dass er mit der Betätigung des Buttons einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht.
Derzeit häufen sich Anfragen von besorgten Mandanten, die angeblich über eine Webseite für einen Internet-Routenplaner ein kostenpflichtiges 24-monatiges Abo abgeschlossen haben sollen. Die Betroffenen werden daraufhin auf Zahlung von ca. 500-600 EUR in Anspruch genommen werden.
Wer z.B. auf der Internetauktionsplattform eBay auf einen eingestellten Artikel ein Preisangebot abgibt und den "Zuschlag" erhält oder z.B. die Sofort-Kaufen-Option wählt, schließt mit dem Anbieter des Artikels einen Kaufvertrag. Daraus ergibt sich für den Käufer die Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen. Für den Verkäufer ergibt sich die Verpflichtung, den Artikel zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.
Viele Einkäufe finden heutzutage über das Internet statt. Dabei spielt auch die Internethandelsplattform eBay eine große Rolle. Die Spannung ist groß, ob man mit seinem Angebot den Kauf perfekt macht. Die Freude ist noch größer, wenn man den „Zuschlag“ erhalten hat. In manchen Fällen kann diese Freude aber in Ärger umschwenken, wenn die gesendete Ware nicht den eigenen Erwartungen entspricht.
Eine oft vertretene Ansicht ist, dass man von jedem Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten könne. Immer wieder möchten Mandanten z.B. von einem Möbelkaufvertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten, der vor Ort im Möbelhaus geschlossen wurde.
Derzeit liegt hier eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Bearbeitung vor, worin der Mandantschaft vorgeworfen wird, sie würde entgegen ihrer Darstellung als Privatverkäuferin auf der Internetauktionsplattform eBay tatsächlich als gewerbliche Händlerin auftreten. Deshalb habe sie auch entsprechende Pflichtangaben, wie ein Impressum oder auch eine Widerrufsbelehrung in ihren eBay-Angeboten anzugeben. Weil entsprechende Angaben in den eBay-Angeboten fehlten, wird die Mandantschaft mit der Abmahnung dahingehend aufgefordert, es zu unterlassen die entsprechenden Angaben in den eBay-Angeboten nicht zu machen. Zudem wird sie auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen.
Ob ein eBay-Verkäufer bereits als gewerblicher Händler einzustufen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu möchte ich nochmals auf den Beitrag "Handeln bei eBay: privat oder schon gewerblich" hinweisen.
Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Fall eines Gebrauchtwagenkaufs entschieden, dass ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam war, ohne den Verkäufer vorher unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern (BGH, Urteil v. 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14).
Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei verbraucherfreundlichen Entscheidungen geurteilt, dass der Lauf der Verjährungsfrist bzgl. des Rückerstattungsanspruches von Bankbearbeitungsgebühren erst mit Ablauf des Jahres 2011 begonnen hat (BGH, Urteile v. 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Kann sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die Beschaffenheit der Fabrikneuheit des Fahrzeuges berufen, wenn er vorab die Beseitigung von Beschädigungen an der Lackierung und der Karosserie verlangt, welche aber lediglich unzureichend von Erfolg gekrönt war?
Ein Fitnessstudio hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, zur Erhöhung der Sicherheit Teile des Studios mittels Video zu überwachen und Aufnahmen einzelfallabhängig zu speichern, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.
Wie bereits berichtet (siehe hier und hier), hat der Bundesgerichtshof am 13.05.2014 geurteilt, dass die in den zu entscheidenden Fällen erfolgte Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkrediten unwirksam ist (BGH, Urteile vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Entsprechende Vertragsklauseln, die die Zahlung von Bearbeitungsgebühren regeln, sind nach der Auffassung des BGH wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.
Grundsätzlich stehen dem Käufer einer bei Übergabe bereits mangelhaften Kaufsache die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Danach hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache).
Bereits an anderer Stelle wurde über die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Bankbearbeitungsgebühren berichtet. Nunmehr liegen die Urteilsbegründungen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 13.05.2014 mit den Aktenzeichen XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13 im Volltext vor.
Mit zwei Urteilen vom 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite für unwirksam erklärt (BGH, Urteile vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Den Kunden können daher Ansprüche auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren zustehen.
Sogenannte „Cold Calls“, also unerwünschte Telefonanrufe eines Unternehmens an Verbraucher ohne dessen Einwilligung, bei denen der Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages bewegt werden soll, sind leider nach wie vor eine Unsitte.
Vorsicht ist bei der Verwendung fremder Fotos auf Internethandelsplattformen geboten. Wer im Internet Handel treiben möchte, ist natürlich daran interessiert, seine Waren entsprechend darzustellen.
Mit Urteil vom 09.07.2013, Az. I-20 U 102/12, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es die VodafoneD2 GmbH zu unterlassen hat, mit der Meldung der Daten des Betroffenen wegen einer nicht beglichenen Forderung an die Schufa zu drohen, ohne den betroffenen Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass durch ein Bestreiten der Forderung die Meldung verhindert werden kann.
Der sogenannte "Verbrauchsgüterkauf" hat im täglichen Geschäftsverkehr eine große Bedeutung. Er findet seine gesetzliche Grundlage in § 474 Abs.1 BGB. Dort heißt es:
Mit Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 88/11, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Verstoß gegen § 477 Abs.1 S.2 BGB vorliege, wenn auf einer Internetplattform bei einem verbindlichen Angebot des Verkäufers keine inhaltlichen Angaben zur ebenfalls angebotenen Garantie gemacht werden.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.01.2013, Az. 4 U 186/12, entschieden, dass Werbung mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen ohne klarstellenden Hinweis auf den Vergleichspreis mehrdeutig und
sonach irreführend sei.
Werbeanrufe können nicht nur lästig sein, deren Zulässigkeit ist auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10, weiter konkretisiert.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der leichtfertig sein Bankkonto für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, für den durch den Betrug entstandenen Schaden haftet (BGH, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 302/11).
Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12, das in der Praxis gängige Double-Opt-In-Verfahren bei der Anmeldung für Newsletter für unzulässig beurteilt.
Ein Online-Händler leitete seine Widerrufsbelehrung mit dem Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ ein. Der Bundesgerichtshof musste sich nun mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit dieser Einleitung befassen.
Nahezu jeder kennt den Begriff „Schufa“ und weiß, was sich dahinter verbirgt. Nahezu jeder weiß auch um die Folgen, die ein negativer Schufa-Eintrag für den Betroffenen mit sich bringen kann.