Vertragsrecht - Forderungseinzug

Selbstverständlich übernimmt die Kanzlei für Sie auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie Beratungen in anderweitig zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Geltendmachung offener Zahlungsforderungen oder die Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus z.B. Gebrauchtwagen(ver-)käufen, Werkverträgen etc.

  

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