Insbesondere Onlineshopbetreiber sind verpflichtet, gewisse Pflichtangaben, wie z.B. zum Widerrufsrecht des Verbrauchers, bereitzuhalten.
Daneben besteht beispielsweise eine Impressumspflicht. Diese wiederum verlangt bestimmte Angaben zum Unternehmen. Sind diese Angaben nicht oder nur unvollständig vorhanden, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Die Kanzlei bietet u.a. an:
- Webseiten-Check (z.B. Impressum, Pflichtangaben)
- AGB-Prüfung
Einen weiteren, ausführlichen Überblick zum Wettbewerbsrecht erhalten Sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, ob Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei Blees fällt, rufen Sie einfach unverbindlich an oder richten Sie eine unverbindliche Email-Anfrage an die Kanzlei.