Handeln bei eBay: privat oder schon gewerblich?

Derzeit liegt hier eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Bearbeitung vor, worin der Mandantschaft  vorgeworfen wird, sie würde entgegen ihrer Darstellung als Privatverkäuferin auf der Internetauktionsplattform eBay tatsächlich als gewerbliche Händlerin auftreten. Deshalb habe sie auch entsprechende Pflichtangaben, wie ein Impressum oder auch eine Widerrufsbelehrung in ihren eBay-Angeboten anzugeben. Weil entsprechende Angaben in den eBay-Angeboten fehlten, wird die Mandantschaft mit der Abmahnung dahingehend aufgefordert, es zu unterlassen die entsprechenden Angaben in den eBay-Angeboten nicht zu machen. Zudem wird sie auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen.


Ob ein eBay-Verkäufer bereits als gewerblicher Händler einzustufen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu möchte ich nochmals auf den Beitrag "Handeln bei eBay: privat oder schon gewerblich" hinweisen.