Nach dem der Europäische Gerichtshof am 13.05.2014 entschieden hat, dass Google verpflichtet sein kann, sensible persönliche Einträge von Betroffenen zu löschen (siehe Beitrag), hat Google reagiert und seit gestern ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, mit dessen Verwendung die Löschung der entsprechenden Daten beantragt werden kann.
Für diesen Antrag ist eine Kopie eines gültigen Führerscheins, des Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises hochzuladen, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Personen, die sich bei der Beantragung vertreten lassen, ist eine Kopie einer Bevollmächtigung erforderlich. Zudem ist eine Begründung für jeden Eintrag, der gelöscht werden soll, erforderlich. Google wird seinen Angaben zufolge jeden einzelnen Antrag individuell prüfen.
Das Formular finden Sie unter dem folgenden Link:
https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch#
Man darf gespannt sein, wie dieses Formular angenommen wird und wie lange die Bearbeitung eines Antrages bei Google dauern wird.