Mit zwei Urteilen vom 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite für unwirksam erklärt (BGH, Urteile vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Den Kunden können daher Ansprüche auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren zustehen.
Die von Banken verlangten Bearbeitungsgebühren (ca. 1-3% des Nettodarlehensbetrages) sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht rechtens. Entsprechende Vertragsklauseln, die die Zahlung von Bearbeitungsgebühren regeln, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Die berechneten Gebühren seien nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kein Entgelt für gesonderte, von den Banken erbrachte Leistungen. Für lediglich vorbereitende Tätigkeiten der Banken zum Abschluss eines Vertrages wie Bonitätsüberprüfungen, können keine Gebühren verlangt werden, da die Banken dazu ohnehin gesetzlich verpflichtet seien oder diese Tätigkeiten dem eigenen Geschäftsinteresse der Banken dienen.
Rechtsfolge der Urteile des Bundesgerichtshofes ist es, dass die Kunden Erstattungsansprüche bzgl. der gezahlten Bearbeitungsgebühren gegen die jeweilige Bank haben können.
Allerdings liegen die vollständigen Urteile des Bundesgerichtshofes noch nicht im Wortlaut vor. Einige Banken halten daher die Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren zurück mit dem Verweis, dass
sich aus den konkreten Urteilsgründen im Einzelfall möglicherweise keine Verpflichtung zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren ergibt.
Bis ein vollständiges Urteil vorliegt, vergehen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Man darf also auf die konkreten Urteilsbegründungen gespannt sein.
Die Frage der Verjährung solcher Ansprüche auf Rückerstattung von Bankbearbeitungsgebühren ist noch nicht gänzlich geklärt. Kreditverträge, die aber noch in 2011 geschlossen wurden, sind derzeit nicht von der Verjährung betroffen. Diese würde bei Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren für in 2011 geschlossene Verträge mit Ablauf des Jahres 2014 eintreten.
Kunden ist daher zu empfehlen, die Ansprüche noch in 2014, notfalls gerichtlich auch zum Zwecke der Verjährungshemmung, gegenüber den Banken geltend zu machen.
Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr in weiteren Verfahren dazu äußern, ob ggfls. für solche Fälle sogar eine 10-jährige Verjährungsfrist gilt.