Vorsicht bei der Verwendung fremder Fotos auf Internethandelsplattformen

Vorsicht ist bei der Verwendung fremder Fotos auf Internethandelsplattformen geboten. Wer im Internet Handel treiben möchte, ist natürlich daran interessiert, seine Waren entsprechend darzustellen.

Dabei kommt es u.a. vor, dass Produktfotos des Herstellers verwendet werden, indem diese einfach in das eigene Angebot kopiert werden. Verlockend ist freilich, dass das Kopieren der Fotos durch ein paar wenige Mausklicks erfolgen kann.

 

Doch Vorsicht: hier lauert das Urheberrecht! Auch Fotoaufnahmen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Folge von Urheberrechtsverletzungen sind unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche, die häufig zunächst durch eine außergerichtliche Abmahnung geltend gemacht werden. Für den Unterlassungsanspruch kommt es auch nicht auf ein Verschulden an. Dieser ist vielmehr verschuldensunabhängig. Man kann sich daher auch nicht mit der Argumentation herausreden, man habe keinerlei Kenntnis vom Verbot gehabt.

 

Auch die Kosten eines damit verbundenen Rechtsstreits sind nicht unerheblich. So hat beispielsweise das Landgericht Bochum in einem einstweiligen Verfügungsverfahren in einem derartigen Fall den Streitwert auf 6.000.- festgesetzt. Aus dem Streitwert resultieren sodann die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Bei einem Unterliegen sind sämtliche Kosten von dem Verletzer des Urheberrechts zu tragen.

 

Um Ärger bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollte daher von der Verwendung fremder Fotoaufnahmen ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers unbedingt abgesehen werden.