Urheberrecht - Filesharing - Bilderklau im Internet

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz.

 

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (z.B. gegen Bilderklau im Internet). Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

                

Der Urheber kann also allein entscheiden, wie und durch wen sein Werk verwertet werden darf.

 

Urheberrechtliche Fragestellungen ergeben sich sehr häufig mit Bezug zum Internet:

 

- Filesharing-Abmahnungen

- Einbinden fremder Links in eigene Internetseiten

- Verwendung fremder Texte/Bilder, z.B. bei Produktbeschreibungen bei eBay

- ...

 

Sollten Sie Fragen haben, ob Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei Blees fällt, rufen Sie einfach unverbindlich an oder richten Sie eine unverbindliche E-Mail-Anfrage an die Kanzlei.