Persönlichkeitsrecht - Cybermobbing

Das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen nimmt selbstverständlich auch im Internet eine herausragende Rolle ein. Insbesondere im Rahmen von Bewertungsportalen im Internet aber auch in sozialen Netzwerken stellt sich immer wieder die Frage, ob durch entsprechende Kommentare oder Bewertungen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt sein könnte.

 

Die Kanzlei vertritt Betroffene von Cybermobbing-Attacken. Cybermobbing kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Deshalb hat es sich die Kanzlei zur Aufgabe gemacht, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu schützen und bei Rechtsverletzungen die daraus resultierenden Ansprüche zu verfolgen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen, wie:

 

   - Unterlassung ehrverletzende Äußerungen

   - Beseitigung ehrverletzende Äußerungen

   - ggfls. Schadenersatz/Schmerzensgeld

                    - Vorgehen nach Gewaltschutzgesetz

   - Einleitung strafrechtlicher Schritte

 

Sollten Sie Fragen haben, ob Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei Blees fällt, rufen Sie einfach unverbindlich an oder richten Sie eine unverbindliche Email-Anfrage an die Kanzlei.