Cybermobbing: was tun?

Unter „Cybermobbing“ (auch als „Cyber-Bullying“ oder „Internet-Mobbing“ bezeichnet) versteht man das Diffamieren, Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen anderer Menschen mittels elektronischer Kommunikationsmittel, wie z.B. das Internet oder Mobiltelefonen. Über das Internet kann das Cybermobbing z.B. durch die Verwendung von Instant Messaging oder in sozialen Netzwerken und Videoportalen geschehen.

   

Das besonders verwerfliche am Cybermobbing ist es, dass die Beleidigung oder das Bloßstellen ständig präsent ist. Darüber hinaus ist es nur äußerst schwierig, einmal im Netz befindliche Einträge dort wieder herauszubekommen. Die einzige Möglichkeit der Betroffenen wäre es wohl, auf die Nutzung neuer Medien zu verzichten. Dies ist jedoch in der heutigen medialen Welt nahezu unmöglich und kann auch nicht gewollt sein, hat doch auch der Bundesgerichtshof jüngst entschieden, dass der Internetzugang auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung ist.

 

Die Täter des Cybermobbing fühlen sich aufgrund der vermeintlichen Anonymität des Internets oftmals „auf der sicheren Seite“, was die Betroffenen zusätzlich verunsichert und belastet, da sie nicht wissen, wer hinter den Attacken steckt. Eine Anonymität im Netz gibt es jedoch nicht, so dass die Täter des Cybermobbings durchaus zu ermitteln sind.

 

In jeglicher Hinsicht ist das Cybermobbing kein Kavaliersdelikt. Die Folgen von Cybermobbing können für die Betroffenen eklatant sein, wie es in Cybermobbing-Fällen aus jüngster Vergangenheit der Fall war, die ein tragisches Ende nahmen.

 

Die Betroffenen von Cybermobbing-Attacken stehen jedoch nicht recht- und schutzlos da. Den Betroffenen stehen in rechtlicher Hinsicht verschiedene Wege offen, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen.

 

Rechtliche Beurteilung: 

 

Bei der rechtlichen Beurteilung des Cybermobbings ist sicherlich der jeweilige Einzelfall zu betrachten, d.h. welche Art und welches Ausmaß das Cyber-Mobbing angenommen hat. Zum einen stehen den Betroffenen zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter zu. Zum anderen kann das Cybermobbing strafrechtliche Konsequenzen für die Täter zur Folge haben.

 

In strafrechtlicher Hinsicht können durch die Täter insbesondere die Tatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt sein. Daneben kommen aber auch die Tatbestände der Nötigung, der Bedrohung oder der Erpressung mit der entsprechenden Straffolge für den Täter in Betracht, wobei die Aufzählung dieser Straftatbestände nicht abschließend sein muss. Hier sollten die Betroffenen nicht zögern und eine entsprechende Strafanzeige erstatten.

 

In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Betroffenen ebenfalls Möglichkeiten, sich gegen das Cybermobbing zur Wehr zu setzen. So kann das Cybermobbing einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen mit der Folge, dass den Betroffenen Unterlassungsansprüche und/oder Beseitigungsansprüche gegen die Täter zustehen.

Darüber hinaus können den Betroffenen Schadenersatz- oder auch Schmerzensgeldansprüche zustehen. Die Höhe dieser Ansprüche richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, also wiederum nach Art und Ausmaß des Cybermobbings.

 

Auch das Gewaltschutzgesetz sieht die rechtliche Möglichkeit vor, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen. Danach hat ein Gericht auf begründeten Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also z.B. über das Internet), aufzunehmen.

 

Findet das Cybermobbing in Internetforen statt, so besteht ggfls. gegen den Forenbetreiber ein Anspruch der Betroffenen auf Löschung der diffamierenden oder beleidigenden Foreneinträge.

 

Wichtig für alle rechtlichen Möglichkeiten ist es, dass die Betroffenen Beweise sichern, so z.B. durch das Anfertigen von Screenshots oder der Dokumentation des Cybermobbings in zeitlicher Abfolge oder auch durch die Hinzuziehung von Zeugen.

 

Betroffene von Cybermobbing stehen nicht rechtlos dar. Es gilt, von den Rechten Gebrauch zu machen und sich gegen das Cybermobbing zur Wehr zu setzen.

 

Herr Rechtsanwalt Blees engagiert sich im "Bündnis gegen Cybermobbing e.V." Betroffene von Cybermobbing-Attacken können sich an das Bündnis gegen Cybermobbing wenden. 

 

Weitere Informationen und Beiträge zu diesem und ähnliche Themen finden Sie hier: "Persönlichkeitsrecht und Internet"